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Gremienwahlen von Rat der Pfarrei und Kirchenvorstand am 8./9. November in den fünf NRW-(Erz)Diözesen

Weiter unten ier finden Sie auch die Kandidatinnen und Kandidaten mit Foto und Kurz-Statement zur Motivation

(c)Erzbistum Die Wahlen sind am 8./9. November. Wahlberechtigt sind für den Rat der Pfarrei alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag mindestens 14 Jahre, für den Kirchenvorstand mindestens 16 Jahre sind. In diesem Jahr wird die Wahl zum ersten Mal digital oder per Briefwahl durchgeführt. Alle Wahlberechtigten werden im Oktober schriftlich vom Erzbistum zur Wahl eingeladen.

Kandidatenliste für den Rat der Pfarrei

Kandidatenliste für den Kirchenvorstand

 

Ausführliche Gesamtinformation und Wahlordnungen sowie Statuten auf den Sonderseiten des Erzbistums hier...