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Gremienwahlen von Rat der Pfarrei und Kirchenvorstand am 8./9. November in den fünf NRW-(Erz)Diözesen

Die Listen der Kandidatinnen und Kandidaten hängen aus.

(c)Erzbistum Die Wahlen sind am 8./9. November. Wahlberechtigt sind für den Rat der Pfarrei alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag mindestens 14 Jahre, für den Kirchenvorstand mindestens 16 Jahre sind. In diesem Jahr wird die Wahl zum ersten Mal digital oder per Briefwahl durchgeführt. Alle Wahlberechtigten werden im Oktober schriftlich vom Erzbistum zur Wahl eingeladen.

Kandidatenliste für die Wahl zum Rat der Pfarrei

Kandidatenliste für die Wahl des Kirchenvorstands 

Es ist auch möglich sich für die Wahl in einer anderen Pfarrei umregistrieren zu lassen. Der Nachweis dazu muss spätestens bis zum 19.09. im Pfarrbüro vorliegen, um rechtzeitig den Eintrag in der Wunschgemeinde vornehmen zu lassen.

Ausführliche Gesamtinformation und Wahlordnungen sowie Statuten auf den Sonderseiten des Erzbistums hier...