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Gremienwahlen von Rat der Pfarrei und Kirchenvorstand am 7./8. November in den fünf NRW-(Erz)Diözesen

Die Wählerverzeichnisse liegen bis zum 08.08. im Pfarrbüro zur Einsichtnahme aus. Die aushängenden Kandidatenlisten können bis zum 15.08. ergänzt werden.

(c)Erzbistum In dieser Woche liegen die Wählerlisten für die Gremienwahlen zum Kirchenvorstand und Rat der Pfarrei im Pfarrbüro zur Einsichtnahme aus.

Die Wahlen sind am 8./9. November. Wahlberechtigt sind für den Rat der Pfarrei alle Gemeindemitglieder ab 14 Jahren, für den Kirchenvorstand ab 18 Jahren. In diesem Jahr wird die Wahl zum ersten Mal digital oder per Briefwahl durchgeführt. Alle Wahlberechtigten werden im Oktober schriftlich vom Erzbistum zur Wahl eingeladen.

Kandidatenliste für die Wahl zum Rat der Pfarrei (vorläufig)

Kandidatenliste für die Wahl des Kirchenvorstands (vorläufig)

Es ist auch möglich sich für die Wahl in einer anderen Pfarrei umregistrieren zu lassen. Der Nachweis dazu muss spätestens bis zum 19.09. im Pfarrbüro vorliegen.

Ausführliche Gesamtinformation auf den Sonderseiten des Erzbistums hier...